Flächen für Wohnform „Tiny-House“ prüfen

Antrag der SPD-Regionalfraktion – Haushalt 2021 

Die Verwaltung wird beauftragt, 

zu prüfen, auf welchen Flächen die Wohnform „Tiny House“ möglich ist und ob Brachflächen oder nicht mit Baurecht belegte Flächen hierfür verwendet werden können. Ferner soll geprüft werden, welche baurechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben gegeben sein müssen für die Nutzung der Flächen.

 

Begründung:

Sogenannte Tiny-Houses erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Ob für Student*innen, Pendler*innen oder sogar für Senioren mit spezieller adaptiver Einrichtung wird diese Wohnform ständig ausgeweitet. Unterschieden werden mobile Tiny-Houses und dauerhafte stationäre Tiny-Houses, die unter dem Aspekt der Ressourcenschonung und des Minimalismus Zuspruch finden. In der Ausbildung als „Smart-Tiny House“ werden hier auch die Themen Energieeinsparung und Nachhaltigkeit in den Fokus gesetzt.

Harald Raß, Regina Traub und Fraktion

 

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15. HH21 Gewerbeflächenoptimierung prüfen

Veröffentlicht in Haushaltsanträge.